Honorar

Die Kosten für die Therapie bzw. Begleitung tragen die Klient*innen selbst. Meine Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Eventuell übernehmen Zusatzversicherungen oder private Krankenversicherungen mit Heilpraktiker*inleistungen (für Psychotherapie) einen Teil der Kosten. Die Kosten können ggf. steuerlich abgesetzt werden.

 

Das telefonische Vorgespräch (ca. 10-20 Minuten) ist unverbindlich und kostenfrei. Ich bekomme ein erstes Bild deiner Situation und beantworte gerne deine Fragen.

 

Das Erstgespräch (Anamnese, 60 Minuten) dient dem Kennenlernen. Du bekommst einen Einblick in meiner Arbeitsweise, ich stelle dir genauere Fragen zu deiner Situation und ich erkunde mit dir, wo du hin willst und was du dir aus dem Prozess wünschst. Danach entscheiden wir, ob wir zusammen arbeiten wollen. Bei der folgenden Sitzung teilst du mir mit, auf wie viele Sitzungen du dich fürst erste einlassen möchtest. Ich halte dann entsprechend einen Platz für dich frei.

 

Einzelsitzungen (60 Minuten) finden in der Regel wöchentlich oder 14-tägig statt.

 

Sitzungen bitte wenigstens 2 Werktagen vor dem Termin absagen. Danach fällt das ganze Honorar an.

 

Bei Interesse nimm bitte per Mail Kontakt auf. Ich melde mich möglichst binnen einer Woche zurück mit Terminvorschlägen für ein telefonisches Vorgespräch. Wenn das doch nicht passiert, bin ich entweder verreist oder gerade sehr beschäftigt - schick mir gerne eine Erinnerung!

 

Einzelsitzungen

60 Minuten

90,-

 


Sitzungen für zwei

90 Minuten

130,- Eur



Warum muss ich privat bezahlen?

Nur approbierte Psychotherapeut*innen dürfen mit Krankenkassen abrechnen. Diese haben einen Abschluss in Psychologie und eine 3 bis 5 Jährige Ausbildung in einem der von den Krankenkassen zugelassenen Therapieverfahren absolviert. Zur Zeit werden nur einige Therapieverfahren von den Krankenkassen anerkannt: die Psychoanalyse, die tiefenpsychologische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie, neuerdings auch die systemische Therapie.

 

Heilpraktiker*innen und weitere begleitend tätige Menschen ergänzen das Angebot der approbierten Psychotherapeut*innen.

  • Sie bieten eine Arbeit nach weiteren therapeutischen Verfahren an,
  • Sie ermöglichen in manchen Fällen einen zeitnahen Beginn,
  • Sie entscheiden selbst, wie viel Klient*innen sie begleiten (keine Vorschrift durch die Krankenkasse) und haben dadurch die Möglichkeit, auf die Grenzen ihrer Aufmerksamkeit zu achten,
  • Sie arbeiten nicht mit Krankenkassen, sodass keine langwierige Anträge gestellt werden müssen und kein Eintrag in die Krankenakte vorgenommen wird. Das kann von Bedeutung sein bei bevorstehender Verbeamtung, bei Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Du entscheidest, gemeinsam mit der Therapeut*in, über die Länge und den Umfang der Therapie.

Wichtig dabei: Die Erlaubnis, als Heilpraktiker*in tätig zu sein besagt nichts über die therapeutische Fähigkeit des Menschen. Die Überprüfung zur Heilpraktikerin konzentriert sich auf die Fähigkeit, Diagnose zu erstellen, Notfälle zu erkennen und Menschen bei Bedarf kompetent weiterzuvermitteln. Wesentlich für die therapeutische Arbeit sind Selbsterfahrung, absolvierte Aus- und Weiterbildungen - und letztlich soll es zwischen dir und der*dem Therapeut*in "passen".